Die Landesgruppe Westfalen lädt Sie recht herzlich ein zur
19. Internationale und 75. Edgar Heyne-HZP
als Zuchtausleseprüfung
vom 25. bis 28. September 2025 um Werne
Ab der Ausgabe 215 "der Pudelpointer" sind Informationen und Ausschreibung veröffentlicht.
Suchenlokal :
Landgasthof Simonsmeier
Werner Straße 20
59394 Nordkirchen - Capelle
Informationen wie auf der Seite des Verein Pudelpointer e.V. LG Westfalen veröffentlicht.
Die hier angegebenen Infos dienen nur der Information und sind nicht verbindlich. Die offizielle Ausschreibung findet ihr im Verbandsorgan "der Pudelpointer"
Liebe Pudelpointer-Freunde,
die Landesgruppe Westfalen lädt Sie recht herzlich zur 19. Internationale und 75. Edgar-Heyne-HZP als Zuchtausleseprüfung vom 25. bis 28. September 2025 um Werne ein. Im südlichen Raum des Münsterlandes, mit seinen vielseitigen Landschaften und guten Niederwildbeständen, stehen uns umfangreich Jagdreviere zur Prüfung der PP- Jährlinge für die Zuchtauslese zur Verfügung. An einem anspruchsvollen Prüfungsgewässer können unsere PP-Jährlinge ihre Wasserpassion unter Beweis stellen. Das Landgasthaus Simonsmeier, mit einer guten Münsterländer – Küche, wird als Suchenlokal vier Tage für Sie da sein.
Wir freuen uns Sie als Teilnehmer zur Edgar-Heyne –Zuchtausleseprüfung in Westfalen begrüßen zu können.
Die Landesgruppe Westfalen
Programm und Ablauf
Donnerstag, 25.09.2025
Freitag, 26.09.2025
Samstag, 27.09.2025
Sonntag, 28.09.2025
Zulassungsbedingungen:
Pudelpointer die sich über die Vorauslese qualifiziert haben, vorrangig für Mitglieder des VPP e.V. und/oder der angeschlossenen Zuchtvereine des Auslandes.
Nennungen: Nennungen zu dieser Prüfung sind nur möglich über die LG Obleute. Nur schriftlich mit dem aktuellen Formblatt 1 „Stand 2019-1“ über die Landesgruppen-obleute des VPP e.V. und/oder die angeschlossenen Zuchtvereine des Auslandes,
maschinenschriftlich ausgefüllt, unterschrieben und mit Kopie der Ahnentafel) an:
Uwe Steinhauer, Wengeberg 14, 58339 Breckerfeld, Tel. 02338 / 872683, E-Mail pp-uwe.steinhauer@t-online.de
Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes ! Nennschluss !: 23.August 2025, Keine Nennung nach Nennschluss !
Nenngeld: 130,00 € für Mitglieder, 150,00 für Nichtmitglieder | Zahlung bei Abgabe der Nennung durch den Landesgruppenobmann per Überweisung auf das Konto:
Uwe Steinhauer, Sparkasse an Volme und Ruhr, DE69450500010200334476
Zahlungseingang bis spätestens 23.08.2025, Nenngeld ist Reugeld! Das Nenngeld beinhaltet 30,- € zweckgebundenen Kostenbeitrag.
Prüfungsleiter: Uwe Steinhauer, Wengeberg 14, 58339 Breckerfeld | Stv. Prüfungsleitung: Michaela Tölle, Sternbusch 28, 59399 Olfen
Besondere Prüfungsbedingungen:
Die Prüfung findet für alle Hunde an zwei Tagen statt. Wechselseitig an einem Tag Wasserarbeit, am anderen Tag Feldarbeit. Gerichtet wird in Fachrichtergruppen nach der gültigen VZPO des JGHV in Verbindung mit der PO Wasser und den in NRW aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur tierschutzkonformen Wasserarbeit. Ist ein Hund bereits vorher an der lebenden Ente geprüft worden so ist eine Kopie des Formblatt 5 beizufügen.
Schleppwild:
Federwild und Haarwild sind vom Hundeführer mitzubringen. Lebende Ente für die Wasserarbeit wird vom Veranstalter gestellt.
Während der gesamten Veranstaltung wird es die Möglichkeit geben, sich à la Carte zu versorgen. (Auch am Festabend)